Miet-und Wohnungseigentumsrecht

(inklusive Maklerrecht) 

 

Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter wirft viele rechtliche Fragen auf. Sie wollen gegen eine Kündigung vorgehen oder selbst kündigen? Sie wollen die Miete mindern oder Schadensersatz wegen einem Mietmangel geltend machen? Ihr Mieter zahlt seine Miete nicht?

Insbesondere bei Fragen zum Kündigungsrecht und zur Prozessführung im Hinblick auf Räumungs- und Zahlungsklagen stehe ich Ihnen gerne mit kompetentem Rat zur Seite.

 

Im Mietrecht können vor allem folgende Probleme auftreten:

 

- Prüfung und Erstellung von Miet- und Pachverträgen

- Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen

- Mängel der Mietsache

- Räumungsklagen und Räumungsschutzanträge

- Zahlungsstreitigkeiten

- Schadensersatzforderungen im Rahmen des Mietverhältnisses

- Fragen zur Mietkaution, insbesondere zur Auszahlung der Mietkaution

- Schönheitsreparaturen und Schadensersatz

- Erwerb und Veräußerung von Immobilien

 

Im Maklerrecht ist meistens streitig, ob der Immobilienmakler einen

Provisionsanspruch gegen seine Kunden geltend machen kann.

Das Maklerrecht ist im Wesentlichen geprägt von umfangreicher Rechtsprechung, deren Kenntnis unabdingbar für die erfolgreiche Bearbeitung maklerrechtlicher Mandate ist.

 

Zu meinem Leistungsspektrum gehören:

 

- Rechtsberatung vor dem Abschluss von Maklerverträgen

- Gestaltung von Maklerverträgen zur Vermeidung der Aufnahme unwirksamer

  Klauseln

- Durchsetzung der Ansprüche des Maklers, v.a. des Maklerprovisionsanspruchs

- Vertretung des Maklerkunden bei unberechtiger Inanspruchnahme auf Zahlung der

  Maklerprovision

 

 

 

Rechtsanwaltskanzlei

Jana Botz

Pohlhausenstraße 12

53332 Bornheim

Tel. : 02222 / 80 40 858

Fax.: 02222 / 80 40 859

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